- Tragfähigkeit
- 1.000 bis 2.000 kg
- Lieferzeit
- 4 Wochen
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Kranhersteller seit 1972. Beratung: +49 2195 9121-17
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| Tragfähigkeit kg | Kranhaken-Öse mm | Art.-Nr. | Lieferzeit | Preis | Menge | In den Warenkorb |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.000 kg | 60 x 110 mm | 44000004 | 4 Wochen | 926,00 € | ||
| 2.000 kg | 75 x 135 mm | 44000006 | 4 Wochen | 1.007,00 € |
Technische Daten
| 1.000 bis 2.000 kg | |
| 60 bis 75 mm |
Fragen zu diesem Produkt
Wofür eignet sich die Big-Bag-Traverse?
Die Big-Bag-Traverse von WEWIRA dient dem Heben von Big Bags am Kran oder Hebezeug. Die vier Schlaufen des Sacks werden an den Ecken der Traverse eingehängt, sodass sie senkrecht belastet werden und der Sack nicht zusammengezogen wird. Die Arbeitsbreite beträgt 900 bis 970 mm und passt zu den üblichen Big-Bag-Formaten. Erhältlich ist die Traverse mit 1.000 oder 2.000 kg Tragfähigkeit.
Welche Variante der Big-Bag-Traverse wähle ich?
Wählen Sie die Tragfähigkeit nach dem Gewicht des gefüllten Big Bags: 1.000 oder 2.000 kg. Die Nutzbreite von 900 bis 970 mm ist bei beiden Varianten gleich und muss zum Schlaufenabstand des Sacks passen. Die Öse für den Kranhaken misst 60 x 110 mm bei 1.000 kg und 75 x 135 mm bei 2.000 kg; der Haken muss frei darin liegen und die Hakensicherung schließen. Das Eigengewicht der Traverse ist zur Kranlast hinzuzurechnen.
Warum eine Traverse statt der Schlaufen direkt im Kranhaken?
Hängt man alle Schlaufen direkt in den Kranhaken, laufen sie schräg zusammen und ziehen den Sack oben ein; die Schlaufen werden unter Winkel belastet, scheuern aneinander und die Nähte des Sacks werden zusätzlich beansprucht. Die Traverse hält die Schlaufen senkrecht und im Abstand der Sackecken, sodass jede Schlaufe nur ihren Anteil der Last trägt. Das erhöht die Sicherheit und schont den Big Bag, besonders bei Mehrwegsäcken.
Worauf muss ich bei Prüfung und Einsatz achten?
Prüfen Sie die Traverse vor jedem Einsatz auf Verformung, Risse, Verschleiß der Schlaufenaufnahmen und lesbare Kennzeichnung. Mindestens jährlich ist eine Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Der Big Bag muss für das Heben an den Schlaufen zugelassen, unbeschädigt und für das Füllgewicht ausgelegt sein; alle Schlaufen müssen eingehängt sein. Niemand darf sich unter der schwebenden Last aufhalten, und der Sack darf nicht pendeln.





