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Graue Traverse am Kranhaken mit zwei Kettensträngen, darunter ein Stahlträger in Hebebändern über dem Hallenboden

Faßklemme VKFW

Hersteller: pewag

Tragfähigkeit
500 kg
Lieferzeit
1 Woche

165,17 

Lieferzeit: 1 Woche

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Kranhersteller seit 1972. Beratung: +49 2195 9121-17

Beschreibung

Sonderklemme, die zum Heben und Transportieren von Metallfässern verwendet wird. Anwendung einzeln oder paarweise. Die Klemme ist mit einem Sicherheitsmechanismus ausgerüstet, der einen sicheren Halt an den Fässern garantiert.

Technische Daten

1 Merkmale

Tragfähigkeit 500 kg

Fragen zu diesem Produkt

4 Antworten

Wofür wird die Faßklemme VKFW verwendet?

Die Sonderklemme VKFW von pewag hebt und transportiert Metallfässer am Kran oder Hebezeug. Sie greift am Fassrand und ist mit einem Sicherheitsmechanismus ausgerüstet, der einen sicheren Halt am Fass garantiert. Die Klemme wird einzeln oder paarweise eingesetzt, je nach Fassgewicht und der gewünschten Lage des Fasses beim Heben.

Welche Tragfähigkeit hat die Faßklemme VKFW?

Die Klemme ist in einer Größe mit 500 kg Tragfähigkeit erhältlich. Damit deckt sie gefüllte Standardfässer ab. Prüfen Sie vor dem Einsatz das tatsächliche Gewicht des gefüllten Fasses und ob der Fassrand zur Klemme passt. Beim paarweisen Einsatz ist ein zweisträngiges Anschlagmittel mit passendem Neigungswinkel zu verwenden.

Wann wird die Faßklemme einzeln und wann paarweise eingesetzt?

Einzeln eingesetzt hebt die Klemme das Fass am Rand, wobei das Fass schräg hängt. Paarweise an einem Zweistranggehänge hängt das Fass aufrecht und stabil, was beim Absetzen auf Paletten oder beim Transport voller Fässer sinnvoll ist. Der Sicherheitsmechanismus hält die Klemme in beiden Fällen am Fassrand fest, bis die Last abgesetzt und die Klemme entlastet ist.

Wie wird die Faßklemme geprüft?

Vor jedem Einsatz sind Klemmbacken, Sicherheitsmechanismus und Aufhängung per Sichtkontrolle auf Funktion, Verschleiß und Verformung zu prüfen. Eine befähigte Person prüft die Klemme regelmäßig und dokumentiert das Ergebnis. Ein Mechanismus, der nicht sicher einrastet, oder abgenutzte Backen, die am Fassrand abrutschen, sind Ablegegründe.