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Kettengehänge mit Aufhängegliedern und Gabelkopfhaken an einer Prüfwand, dahinter eine Fertigungshalle

Aufhängeglied DIN 5688-3 mit Abflachung, zur EN 818-4 für Anschlagketten 1- und 2-strang

Hersteller: Waltermann 8 Varianten

Tragfähigkeit
1.600 bis 18.000 kg
Lieferzeit
1 Woche

ab 12,00 

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Tragfähigkeit
Nenndicke

Tragfähigkeit 1.600 bis 18.000 kg · Nenndicke AF 13 mm, AF 16 mm, AF 18 mm, AF 22 mm, AF 26 mm, AF 32 mm, AF 36 mm, AF 40 mm

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Tragfähigkeit kgNenndicke mmArt.-Nr.LieferzeitPreisMengeIn den Warenkorb
1.600 kgAF 13 mm230004351 Woche12,00 
2.360 kgAF 16 mm230004361 Woche16,00 
3.150 kgAF 18 mm230004371 Woche19,00 
5.300 kgAF 22 mm230004381 Woche30,00 
8.000 kgAF 26 mm230004391 Woche41,00 
12.500 kgAF 32 mm230004401 Woche79,00 
16.000 kgAF 36 mm230004411 Woche112,00 
18.000 kgAF 40 mm230004421 Woche155,00 

Beschreibung

Aufhängeglied DIN 5688-3 mit Abflachung zur EN 818-4 für Anschlagketten 1- und 2-strang entspricht EN 1677-4 rot lackiert.

Technische Daten

2 Merkmale

Tragfähigkeit 1.600 bis 18.000 kg

Fragen zu diesem Produkt

5 Antworten

Wofür wird das Aufhängeglied DIN 5688-3 mit Abflachung eingesetzt?

Das Aufhängeglied bildet den Kopf eines ein- oder zweisträngigen Kettengehänges nach EN 818-4 und wird in den Kranhaken eingehängt. Die Abflachung an der Auflagefläche sorgt dafür, dass das Glied flächig im Hakengrund liegt statt punktförmig. Die Ausführung von Waltermann entspricht EN 1677-4 und ist rot lackiert. Die Kettenstränge werden über Verbindungsglieder oder Kupplungen an den Schenkeln des Glieds angeschlossen.

Welche Größe des Aufhängeglieds passt zu meinem Kettengehänge?

Maßgeblich ist die Tragfähigkeit des gesamten Gehänges im vorgesehenen Strangbild und Neigungswinkel. Das Glied gibt es in 8 Größen von AF 13 bis AF 40 mit Tragfähigkeiten von 1.600 bis 18.000 kg. Wählen Sie die Größe, deren Tragfähigkeit die Angabe auf dem Kennzeichnungsanhänger des Gehänges erreicht oder übersteigt. Zusätzlich muss die Innenweite des Glieds zum Kranhaken passen, damit es frei im Hakengrund liegt und die Hakensicherung schließt.

Für welche Kettengehänge ist das Aufhängeglied vorgesehen?

Vorgesehen ist es für Anschlagketten mit einem oder zwei Strängen nach EN 818-4. Bei zwei Strängen hängen beide Ketten am selben Glied, deshalb muss die Tragfähigkeit die Summe der Strangkräfte unter dem zulässigen Neigungswinkel abdecken. Für drei- und viersträngige Kettengehänge ist eine Aufhängegarnitur mit Zwischengliedern nötig, etwa das Aufhängeglied übergroß VMWP aus derselben Kategorie, das für zwei- bis viersträngige Gehänge ausgelegt ist.

Was bedeuten die Normangaben DIN 5688-3, EN 818-4 und EN 1677-4?

DIN 5688-3 beschreibt die Bauform des Glieds mit Abflachung als Einzelteil für Anschlagketten. EN 818-4 ist die Norm für Anschlagketten aus Rundstahlketten, in denen das Glied eingesetzt wird. EN 1677-4 regelt Anforderungen und Prüfungen an Glieder für Anschlagmittel, also Aufhänge-, Verbindungs- und Zwischenglieder. Die Kombination bedeutet: Das Glied ist als Bauteil für normgerechte Kettengehänge ausgelegt und mit den anderen Komponenten dieses Systems kombinierbar.

Worauf muss ich bei Prüfung und Ablegereife des Aufhängeglieds achten?

Vor jedem Einsatz ist eine Sichtprüfung auf Verformung, Dehnung, Risse, Kerben, Korrosion und Verschleiß der Auflagefläche zum Kranhaken nötig. Mindestens einmal jährlich prüft eine befähigte Person das gesamte Gehänge einschließlich des Aufhängeglieds. Ablegereif ist das Glied bei sichtbarer Längung oder Verbiegung, Rissen, Korrosionsnarben oder unleserlicher Kennzeichnung. Beschädigte Glieder werden ersetzt; Nachbiegen, Schweißen oder Erwärmen ist nicht zulässig.