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Kettengehänge mit Aufhängegliedern und Gabelkopfhaken an einer Prüfwand, dahinter eine Fertigungshalle

Spundwandbohlen-Schäkel, mit Patent-Schnellverschluß, grün lackiert, Bolzen roh

Hersteller: Waltermann 4 Varianten

Tragfähigkeit
2.500 bis 10.000 kg
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1 Woche

ab 204,00 

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Tragfähigkeit

Tragfähigkeit 2.500 bis 10.000 kg

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Technische Daten

1 Merkmale

Tragfähigkeit 2.500 bis 10.000 kg

Fragen zu diesem Produkt

4 Antworten

Wofür wird ein Spundwandbohlen-Schäkel eingesetzt?

Der Spundwandbohlen-Schäkel von Waltermann dient zum Anschlagen von Spundwandbohlen beim Heben, Einbauen und Ziehen mit dem Bagger oder Kran. Er wird durch die Anschlagbohrung der Bohle geführt und mit dem Bolzen geschlossen. Der Patent-Schnellverschluss erlaubt schnelles Ein- und Aushängen ohne Werkzeug. Der Schäkel ist grün lackiert, der Bolzen bleibt roh.

In welchen Tragfähigkeiten gibt es den Spundwandbohlen-Schäkel?

Der Schäkel ist in 4 Tragfähigkeiten erhältlich: 2.500, 3.000, 5.000 und 10.000 kg. Wählen Sie die Tragfähigkeit nach dem Gewicht der schwersten Bohle und berücksichtigen Sie zusätzliche Kräfte, die beim Ziehen eingebauter Bohlen durch Bodenreibung entstehen. Der Bolzendurchmesser muss zur Anschlagbohrung der Spundwandbohle passen.

Was bringt der Patent-Schnellverschluss?

Der Schnellverschluss ersetzt das Ein- und Ausschrauben eines Bolzens. Der Anschläger kann den Schäkel damit rasch an der Bohle befestigen und nach dem Einbau wieder lösen, was auf der Baustelle Zeit spart und die Aufenthaltsdauer in der Gefahrenzone verkürzt. Vor jedem Hub muss der Verschluss vollständig geschlossen und verriegelt sein. Kontrollieren Sie die Funktion des Verschlusses regelmäßig.

Wie prüfe ich den Spundwandbohlen-Schäkel?

Kontrollieren Sie Bügel, Bolzen und Schnellverschluss vor jedem Einsatz auf Risse, Verformung, Aufweitung, Verschleiß und Korrosion. Der rohe Bolzen ist besonders auf Rostnarben und Querschnittsminderung zu prüfen. Der Verschluss muss leichtgängig schließen und sicher verriegeln. Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person ist vorgeschrieben. Bei sichtbaren Schäden oder nach Überlastung ist der Schäkel abzulegen.