- Tragfähigkeit
- 4.250 bis 7.100 kg
- Nenndicke
- 10 mm
- Lieferzeit
- 1 Woche
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Kranhersteller seit 1972. Beratung: +49 2195 9121-17
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| Tragfähigkeit kg | Nenndicke mm | Art.-Nr. | Lieferzeit | Preis | Menge | In den Warenkorb |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.250 kg | 7 / 8 mm | 25001608 | 1 Woche | 118,00 € | ||
| 7.100 kg | 10 mm | 25001609 | 1 Woche | 141,00 € |
Beschreibung
Ausgleichwippe AGWP
Die AGWP Ausgleichwippe findet ihren idealen Einsatz bei der Herstellung von II- und IV-Stranggehängen mittels Verbindungsgliedern. Sie erfüllt alle Anforderungen einer herkömmlichen Ausgleichswippe und überzeugt zudem durch einen perfekten Kraftausgleich. Die deutlich bessere Lastverteilung lässt eine erhöhte Tragfähigkeit (min. 30 % bei gleicher Dimension) zu, da alle Kettenstränge gleichmäßig belastet werden. Im IV-Stranggehänge bietet die AGWP die Möglichkeit, alle vier Stränge als tragend zu rechnen. Ist von zwei II-Stranggehängen eines mit einer Ausgleichswippe ausgestattet, kann dieses System auch als IV-Stranggehänge mit vier tragenden Strängen zum Einsatz kommen. Die extrem flache Bauweise ermöglicht es zudem, die Ausgleichswippe bis zu einem Neigungswinkel von 60° zu verwenden. Sind die Ausscheidekriterien erreicht, ist die Ausgleichswippe um 180° drehbar, dies ermöglicht die doppelte Lebensdauer. In der Betriebsanleitung finden sich wichtige Informationen rund um dieses langlebige Produkt.
Technische Daten
| 4.250 bis 7.100 kg | |
| 10 mm |
Fragen zu diesem Produkt
Wofür wird die Ausgleichswippe Güteklasse 12 eingesetzt?
Die Ausgleichswippe wird beim Aufbau von zwei- und viersträngigen Kettengehängen der Güteklasse 12 eingesetzt und über Verbindungsglieder mit den Kettensträngen verbunden. Sie gleicht die Kräfte zwischen den Strängen aus, sodass alle Stränge gleichmäßig belastet werden. In einem Vierstranggehänge lassen sich dadurch alle vier Stränge als tragend rechnen. pewag gibt dafür eine um mindestens 30 % höhere Tragfähigkeit bei gleicher Dimension an.
Welche Varianten der Ausgleichswippe gibt es?
Die Ausgleichswippe ist in zwei Varianten erhältlich: für Nenndicke 7 / 8 mm mit 4.250 kg Tragfähigkeit und für Nenndicke 10 mm mit 7.100 kg. Die Wahl richtet sich nach der Nenndicke der Kette Ihres Gehänges. Die Tragfähigkeiten je Stranganzahl und Neigungswinkel entnehmen Sie der Betriebsanleitung von pewag, die dem Produkt beiliegt.
Bis zu welchem Neigungswinkel darf die Ausgleichswippe verwendet werden?
Die Ausgleichswippe kann laut pewag bis zu einem Neigungswinkel von 60° verwendet werden. Möglich macht das die flache Bauweise. Für Kettengehänge gilt generell, dass die zulässige Tragfähigkeit mit zunehmendem Neigungswinkel sinkt, weshalb die Angaben in der Tragfähigkeitstabelle des Gehänges zu beachten sind. Größere Neigungswinkel als 60° sind nicht zulässig.
Kann ich zwei Zweistranggehänge zu einem Vierstranggehänge kombinieren?
Ja. Wird eines von zwei Zweistranggehängen mit einer Ausgleichswippe ausgestattet, darf das System als Vierstranggehänge mit vier tragenden Strängen eingesetzt werden. Ohne Ausgleich lässt sich die Last bei vier Strängen nicht gleichmäßig verteilen, weshalb üblicherweise nicht alle Stränge als tragend gerechnet werden. Die Wippe übernimmt diesen Ausgleich mechanisch.
Warum ist die Ausgleichswippe um 180° drehbar?
Sind die Ausscheidekriterien an der belasteten Seite erreicht, kann die Ausgleichswippe um 180° gedreht und mit der anderen Seite weiterverwendet werden. pewag gibt dafür die doppelte Lebensdauer an. Voraussetzung ist, dass eine befähigte Person die Wippe geprüft hat und keine Risse, Verformungen oder andere Schäden vorliegen, die eine Weiterverwendung ausschließen. Einzelheiten stehen in der Betriebsanleitung.









