+49 2195 9121-17 Mo bis Fr 8:00 bis 17:00 Uhr
Kettengehänge mit Aufhängegliedern und Gabelkopfhaken an einer Prüfwand, dahinter eine Fertigungshalle

Aufhängeglied Form A DIN 5688 für 1- und 2-strängige Anschlagketten

Hersteller: Thiele 11 Varianten

Tragfähigkeit
2.500 bis 40.000 kg
Nenndicke
6 bis 32 mm
Lieferzeit
1 Woche

ab 14,00 

Lieferzeit: 1 Woche

Tragfähigkeit
Nenndicke

Tragfähigkeit 2.500 bis 40.000 kg · Nenndicke 6 bis 32 mm

Für dieses Produkt liegt noch kein Datenblatt vor. Wir senden es Ihnen auf Anfrage.

Kranhersteller seit 1972. Beratung: +49 2195 9121-17

Alle Varianten bestellen

11 Varianten, Preise netto

Variantentabelle öffnen Variantentabelle schließen 11 Zeilen mit Artikelnummer, Lieferzeit, Preis und Menge
Tragfähigkeit kgNenndicke mmArt.-Nr.LieferzeitPreisMengeIn den Warenkorb
2.500 kg6 mm230000651 Woche14,00 
4.000 kg8 mm230000661 Woche18,00 
5.000 kg10 mm230000671 Woche20,00 
6.000 kg10 mm230000681 Woche30,00 
7.100 kg13 mm230000691 Woche32,00 
10.000 kg16 mm230000701 Woche45,00 
15.000 kg18 mm230000711 Woche68,00 
20.000 kg22 mm230000721 Woche130,00 
23.600 kg20 mm230000731 Woche171,00 
30.000 kg26 mm230000741 Woche294,00 
40.000 kg32 mm230000751 Woche298,00 

Beschreibung

Das Aufhängeglied Form A TWN 1813 nach DIN 5688 für 1-strängige und 2-strängige Anschlagketten ermöglicht die Montage von Verbindungsgliedern XL-LOK® TWN 1820. Diese Kombination bietet eine höhere Flexibilität in der Konfektionierung von Anschlagketten verbunden mit dem Vorteil einer wirtschaftlicheren Lagerhaltung. Weiter können die nach EN 1677-4 ausgelegten Aufhängeglieder als Endbeschläge z.B. in Anschlagseilen aus Stahldrähten nach DIN EN 13414-1 eingesetzt werden.

Technische Daten

3 Merkmale

Güteklasse 10
Tragfähigkeit 2.500 bis 40.000 kg
Nenndicke 6 bis 32 mm

Fragen zu diesem Produkt

5 Antworten

Wofür wird das Aufhängeglied Form A nach DIN 5688 verwendet?

Das Aufhängeglied Form A TWN 1813 von Thiele bildet das Kopfstück von ein- und zweisträngigen Anschlagketten und wird in den Kranhaken eingehängt. Es ist für die Montage von Verbindungsgliedern XL-LOK TWN 1820 vorgesehen. Diese Kombination erlaubt es, Anschlagketten flexibel zu konfektionieren und die Lagerhaltung an Kettenkomponenten schlank zu halten, weil Kettenstränge und Kopfstücke getrennt bevorratet werden können.

In welchen Größen gibt es das Aufhängeglied Form A?

Der Shop führt 11 Ausführungen in Güteklasse 10 mit Tragfähigkeiten von 2.500 bis 40.000 kg und Nenndicken von 6 bis 32 mm. Wählen Sie die Nenndicke passend zur Kette, die Sie anschließen möchten, und prüfen Sie, ob die Tragfähigkeit des Aufhängeglieds die Tragfähigkeit des fertigen Gehänges abdeckt. Bei zweisträngigen Ketten zählt die Tragfähigkeit des Gehänges im vorgesehenen Neigungswinkel.

Was bedeutet Form A bei Aufhängegliedern?

Form A bezeichnet nach DIN 5688 ein einfaches Aufhängeglied ohne zusätzliche Zwischenglieder. Es dient als Endglied, in das die Kettenstränge über Verbindungsglieder eingehängt werden. Die Ausführung TWN 1813 ist nach EN 1677-4 ausgelegt und für ein- und zweisträngige Anschlagketten vorgesehen. Für drei- und viersträngige Gehänge sind andere Kopfstücke mit Zwischengliedern üblich.

Kann das Aufhängeglied auch für Anschlagseile verwendet werden?

Ja. Laut Hersteller können die nach EN 1677-4 ausgelegten Aufhängeglieder auch als Endbeschläge in Anschlagseilen aus Stahldrähten nach DIN EN 13414-1 eingesetzt werden. In diesem Fall muss die Tragfähigkeit des Aufhängeglieds die Tragfähigkeit des Seilgehänges abdecken, und die Verbindung zwischen Seil und Glied muss durch einen fachkundigen Konfektionär hergestellt werden.

Wann ist ein Aufhängeglied ablegereif?

Ein Aufhängeglied ist abzulegen, wenn es Risse, Kerben, Verformungen oder Aufweitungen zeigt, wenn die Querschnittsminderung durch Verschleiß die zulässige Grenze überschreitet oder wenn die Kennzeichnung nicht mehr lesbar ist. Prüfen Sie es vor jeder Benutzung per Sichtkontrolle und lassen Sie es regelmäßig, in der Regel jährlich, durch eine befähigte Person prüfen. Instandsetzung durch Schweißen ist nicht zulässig.